I.
Werbeschaltung in Online-Magazinen
1. Werbeauftrag
a) "Werbeauftrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung
eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in Informations-
und Kommunikationsdiensten, insbesondere dem Internet, zum Zwecke
der Verbreitung.
b) Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste von
MedienTeam, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bildet.
Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen
des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie
mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen,
ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Werbeaufträgen für
Werbeschaltungen, die sich auf Online-Medien und andere Medien
beziehen, gelten die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
für das betreffende Medium entsprechend.
2. Werbemittel
a) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente
bestehen: aus einem Bild und/ oder Text, aus Tonfolgen und/oder
bewegten Bildern (u.a. Banner), aus einer sensitiven Fläche,
die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber
genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im
Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link).
b) Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche
erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht.
3. Vertragsschluss
a) Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen
kommt der Vertrag durch schriftliche oder durch E-Mail erfolgte
Bestätigung des Auftrags zustande. Auch bei mündlichen
oder fernmündlichen Bestätigungen liegen die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen zugrunde.
b) Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag
im Zweifel mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer
schriftlicher Vereinbarungen. Soll ein Werbetreibender Auftraggeber
werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden.
MedienTeam ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis
zu verlangen.
c) Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem
Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten innerhalb eines
Werbeauftritts (z.B. Banner-, Pop-Up-Werbung...) bedürfen
einer zusätzlichen oder durch E-Mail geschlossenen Vereinbarung.
4. Abwicklungsfrist
Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner
Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines
Jahres seit Vertragsabschluss abzuwickeln.
5. Auftragserweiterung
Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb
der vereinbarten bzw. der in Ziffer 4 genannten Frist unter
dem Vorbehalt vorhandener Kapazität auch über die
im Auftrag genannte Menge hinaus weitere Werbemittel abzurufen.
6. Nachlasserstattung
Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die
MedienTeam nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber,
unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag
zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme
entsprechenden Nachlass MedienTeam zu erstatten. Der Auftraggeber
hat, wenn nichts anderes vereinbart, rückwirkend Anspruch
auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb
eines Jahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der
Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste
zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Der Anspruch auf
rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb
von zwei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht
wird.
7. Datenanlieferung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vollständige, einwandfreie
und geeignete Werbemittel rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern.
Die Pflicht von MedienTeam zur Aufbewahrung des Werbemittels
endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung. Kosten
von MedienTeam für vom Auftraggeber gewünschte oder
zu vertretende Änderung des Werbemittels hat der Auftraggeber
zu tragen.
8. Ablehnungsbefugnis
MedienTeam behält sich vor, Werbeaufträge - auch einzelne
Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - wegen des Inhalts, der
Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich
gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen bzw. zu sperren,
wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen
verstößt oder deren Veröffentlichung für
MedienTeam unzumutbar ist. Insbesondere kann MedienTeam ein
bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen,
wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der
Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich
verändert werden, auf die durch ein Link verwiesen wird
und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt
werden.
9. Rechtgewährleistung
a) Der Auftraggeber gewährleistet und sichert zu, dass
er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte
besitzt. Der Auftraggeber stellt MedienTeam von allen Ansprüchen
Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen
entstehen können. Ferner wird MedienTeam von den Kosten
zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber
ist verpflichtet, MedienTeam nach Treu und Glauben mit Informationen
und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten
zu unterstützen.
b) Der Auftraggeber überträgt MedienTeam sämtliche
für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art
(einschließlich Internet) erforderlichen urheberrechtlichen
Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere
das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung,
Sendung, Bearbeitung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf,
und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für
die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte
Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen
und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen
Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.
10. Gewährleistung des Anbieters
a) MedienTeam gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren
Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard
entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels.
Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand
der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen
freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht
für unwesentliche Fehler. Ein Fehler in der Darstellung
der Werbemittel liegt insbesondere nicht vor, wenn er hervorgerufen
wird:
- durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft-
und/oder Hardware (z.B. Browser) oder
- durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber
oder
- durch Rechnerausfall bei Dritten (z.B. anderen Providern)
oder
- durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote
auf sogenannten Proxies (Zwischenspeichern) oder
- durch einen Ausfall des Adservers, der nicht länger als
24 Stunden
(fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen
nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.
Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen
Zeitraum im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt
die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum
des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
b) Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels
hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine
einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß,
in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde.
Lässt MedienTeam eine ihm hierfür gestellte angemessene
Frist verstreichen oder ist die Ersatzwerbung unmöglich,
so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder
Rückgängig machung des Auftrags.
c) Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht
offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung
keine Ansprüche. Das Gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten
Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung
der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.
11. Leistungsstörungen
Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen
aus, die MedienTeam nicht zu vertreten hat (etwa aus programmlichen
oder technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls,
höherer Gewalt, Streiks, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen,
Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B.
anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder
aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung
des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung
in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung
bleibt der Vergütungsanspruch von MedienTeam bestehen.
12. Haftung
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung,
Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind
bei leichter Fahrlässigkeit von MedienTeam, seines Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Dies gilt nicht
für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem
Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung
und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt
auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens. Bei grober Fahrlässigkeit
des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber
Unternehmen dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
13. Preisliste
Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet veröffentlichte
Preisliste. Gegen Unternehmern bleibt eine Änderung vorbehalten.
Für von MedienTeam bestätigte Aufträge sind Preisänderungen
allerdings nur wirksam, wenn sie von MedienTeam mindestens einen
Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt
werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber
ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb
von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung
ausgeübt werden. Nachlässe bestimmen sich nach der
jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige
Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen
und Abrechnungen mit den Werbetreibenden an die Preislisten
von MedienTeam zu halten.
14. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten
berechnet. MedienTeam kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung
des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und
für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen. Objektiv
begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers
berechtigen MedienTeam, auch während der Laufzeit des Vertrages,
das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf
ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung
des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge
abhängig zu machen.
15. Kündigung
Kündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich
oder per E-Mail erfolgen. Spätester Kündigungstermin
ist 5 Werktage vor Schaltung. Die Kündigung ist nur wirksam,
sofern MedienTeam ihr ausdrücklich und schriftlich zustimmt.
MedienTeam behält es sich vor Stornokosten zu erheben.
16. Informationspflichten des Anbieters
Soweit nichts anderes vereinbart ist, obliegt es MedienTeam,
innerhalb von 10 Werktagen nach Ausführung des Auftrags
folgende Informationen für den Auftraggeber zum Abruf bereit
zu halten.
- die Zahl der Zugriffe auf das Werbemittel
- die Ausfallzeit des Ad-Servers, soweit sie eine zusammenhängende
Stunde überschreitet.
17. Datenschutz
Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden
datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt.
18. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Langenfeld (Rheinland).
II.
Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften
1.
Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder
mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten
in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb
eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen
eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt,
so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der
ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb
der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht
wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb
der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über
die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen
abzurufen. Der Werbungtreibende hat rückwirkend Anspruch
auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb
Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist
einen Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste
zu einem Nachlass von vornherein berechtigt.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die
der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber,
unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied
zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme
entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung
entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer
Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen
dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeterumgerechnet.
6. Für die Abnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen in bestimmten
Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen
der Druckschrift wird keine Gewähr geleistet, es sei denn,
dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrages ausdrücklich
davon abhängig gemacht hat. Der Ausschluss von Mitwerbern
kann nur für zwei gegenüberliegende Seiten vereinbart
werden. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik
- soweit in der Druckschrift vorhanden - abgedruckt, ohne dass
dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
7. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht
als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit
dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
8. Der Verlag behält sich vor, rechtsverbindlich bestätigte
Aufträge sowie einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses
wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach
einheitlich, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des
Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetz oder behördliche
Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung
für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für
Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen
oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind
für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage
und dessen Billigung bindend. Die Ablehnung eines Auftrags wird
dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und
einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber
verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte
Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz
an. Bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen wird kein Nachlass
oder Rabatt gewährt, sofern der Besteller trotz rechtzeitiger
Belegvorlage nicht vor der nächsten Einschaltung auf den
Fehler hinweist. Der Verlag gewährleistet die für
den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen
der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem,
unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige
Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige,
aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt
wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte
angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut
nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung
oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche
aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss
und unerlaubter Handlung sind - auch bei telefonischer Auftragserteilung
- ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit
der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des
vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende
Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines
gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen.
Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens
zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen
Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus
auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen;
in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten
die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach
auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden
Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen
- außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb
von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend
gemacht werden.
11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch
geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für
die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der
Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb
der bei der Übersendung des Probeabzugs gesetzten Frist
mitgeteilt werden.
12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben,
so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche
Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird
die Rechnung sofort, möglichst aber vierzehn Tage nach
Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung
ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang
der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im
einzelnen Fall andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart
ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden
nach der Preisliste gewährt.
14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die
Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug
die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur
Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen
Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel
an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag
berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses
das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein
ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung
des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge
abhängig zu machen.
15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg.
Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte,
Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann
ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle
eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über
die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen
sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende
erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen
hat der Auftraggeber zu tragen.
17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über
mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet
werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige
beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf
andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder - wenn
eine Auflage nicht genannt ist - die durchschnittlich verkaufte
(bei Fach- und Publikumszeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich
tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres
unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein
zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie bei einer
Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v.H., 100.000 Exemplaren
15 v.H., 500.000 Exemplaren 10 v.H., über 500.000 Exemplaren
5 v.H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen
Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag
dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig
Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige
vom Vertrag zurücktreten konnte.
18. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Langenfeld (Rheinland).
Zusätzliche
Geschäftsbedingungen des Verlages
a)
Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich
in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den
Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten.
Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an
die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
b) Die allgemeinen und die zusätzlichen Geschäftsbedingungen
des Verlages gelten sinngemäß auch für Aufträge
über Beikleber, Beihefter oder technische Sonderausführungen.
Jeder Auftrag wird erst nach schriftlicher Bestätigung
durch den Verlag rechtsverbindlich.
c) Preisänderungen (Preisermäßigungen, Änderungen
der Rabattstaffel, Preiserhöhungen) gelten vom Tag des
Inkrafttretens der neuen Preisliste an, auch für laufende
Abschlüsse. Bei Preiserhöhungen steht dem Werbungtreibenden
das Recht der Entscheidung über die Fortführung des
Auftrages zu.
d) Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für
den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für
die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen.
Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen
Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des
Auftrags, auch wenn er storniert sein sollte, gegen den Verlag
erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge
und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter
beeinträchtigt werden. Erscheinen stornierte Anzeigen,
so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche
gegen den Verlag zu.
e) Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere
Gewalt (z.B. Arbeitskämpfe, Beschlagnahme u. dgl.) hat
der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten
Anzeigen, wenn die Aufträge mit 80% der garantierten verkauften
Auflage erfüllt sind. Geringere Leistungen sind nach dem
Tausender-Seitenpreis gemäß der im Tarifgenannten
garantierten verkauften Auflage zu bezahlen.
f) Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den
Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung
endet drei Monate nach Erscheinen der jeweiligen Anzeige.
g) Beilagen für Zeitungen müssen spätestens 2
Tage (bei Zeitschriften 8 Tage) vor dem Beilegetermin dem Verlag
vorliegen. Bei nicht rechtzeitig eingetroffenen Beilagen sind
die entstandenen Kosten zu ersetzen.
h) Bei fernmündlich aufgegebenen Bestellungen und Änderungen
übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit
der Wiedergabe. Abbestellungen und Änderungen müssen
schriftlich erfolgen und spätestens zum Anzeigenschluss
bzw. Rücktrittstermin der betreffenden Ausgabe dem Verlag
vorliegen. Für bereits gesetzte Anzeigen werden Satzkosten
berechnet.
III.
Agentur und Agenturleistungen
1. Allgemeines
1.1 In Ergänzung zu zwingenden gesetzlichen Bestimmungen
gelten bis zur vollständigen Beendigung des Vertragsverhältnisses
mit dem Kunden ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen,
die der Kunde
mit Auftragserteilung an MedienTeam anerkennt. Abweichende Geschäftsbedingungen
finden keine Anwendung, auch wenn MedienTeam der Geltung nicht
ausdrücklich widersprochen hat. Andere Vereinbarungen,
insbesondere Zusicherungen, Änderungen und Nebenabreden,
sind nur dann wirksam, wenn sich MedienTeam damit ausdrück
lich einverstanden erklärt hat.
2. Angebote/Zustandekommen von Vertragsverhältnissen
2.1 Angebote von MedienTeam in Prospekten, Anzeigen usw. sind
auch bezüglich der Preisangaben stets freibleibend und
unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält
sich MedienTeam für einen Zeitraum von 14 Tagen gebunden,
gerechnet vom Datum der Angebotserstellung.
2.2 Das Vertragsverhältnis für eine Vertragsleistung
kommt durch die Erteilung eines Kundenauftrags und dessen Annahme
durch MedienTeam zustande.
3. Vertragslaufzeit und ordentliche Kündigung
3.1 Sofern keine abweichenden Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen
vereinbart sind, werden Vertragsverhältnisse auf bestimmte
Dauer geschlossen und können mit einer Frist von einem
Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
3.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
unberührt.
3.3 Kündigungen gegenüber MedienTeam haben schriftlich
(Post/Telefax) zu erfolgen.
4. Preise und Rechnungsstellung
4.1 MedienTeam stellt dem Kunden die erbrachten Dienstleistungen,
zu den sich aus den vertraglichen Vereinbarungen und der Preisliste
ergebenden Tarifen (einschließlich Umsatzsteuer), in Rechnung.
4.2 Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 10 Tagen ab
Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
4.3 Kommt der Kunde mit der Zahlung einer Rechnung ganz, oder
mit einem wesentlichen Teil, länger als 7 Tage in Verzug,
so ist MedienTeam berechtigt, die weitere Leistung zurückzuhalten,
wenn dies dem Kunden zuvor schriftlich angekündigt wurde.
4.4 Die Rechte von MedienTeam aus § 321 BGB bleiben unberührt.
5. Pflichten des Kunden
5.1 Der Kunde informiert MedienTeam umfassend über die
Markt-, Unternehmens- und Produktdaten, sowie über alle
für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit wichtigen
Maßnahmen.
6.
Geheimhaltung
6.1 MedienTeam verpflichtet sich, alle ihr in Zusammenarbeit
mit dem Kunden zur Kenntnis kommenden Geschäftsgeheimnisse
zu wahren. Dies gilt auch für die Zeit nach Vertragsbeendigung.
7.
Haftung von MedienTeam
7.1 Für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund und
auch für Verschulden bei Vertragsverhandlungen, haftet
MedienTeam nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem
Verhalten.
7.2 Im Übrigen haftet MedienTeam, gleich aus welchem Rechtsgrund
und auch für Verschulden bei Vertragsverhandlungen, nur
bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
die für die Erreichung des Vertragszwecks unverzichtbar
sind. Die Haftung von MedienTeam ist auf den typischerweise
bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8. Urheberrecht, Rechtsschutz
8.1 Alle Rechte (Eigentums-, Urheber- und Sonderschutzrechte),
die sich aus der Tätigkeit von Medien-Team ergeben, gehen
nur insoweit auf den Kunden über, wie es der zugrundeliegende
Auftrag erfordert. Jede weitergehende Verwendung ist nur mit
schriftlicher Zustimmung von MedienTeam gestattet.
8.2 Die Nutzungsrechte verbleiben - unabhängig vom vereinbarten
Rechtsübergang - bis zur vollständigen Honorierung
bei MedienTeam.
8.3 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit einzelner Werbemaßnahmen
trägt der Kunde. Das gilt insbesondere für den Fall,
dass die Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts,
des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen.
8.4 In keinem Fall haftet MedienTeam für Sachaussagen über
Produkte und Leistungen des Kunden.
9. Zurückbehaltungsrecht
9.1 Die Aufrechnung gegenüber Forderungen von MedienTeam
ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Gegenforderungen zulässig. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten,
die nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, ist
ausgeschlossen.
10. Sonstige Vereinbarungen
10.1 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses
Vertrages sind aus Beweisgründen schriftlich vorzunehmen.
10.2 MedienTeam ist berechtigt, alle oder auch nur einzelne
Vertragsverhältnisse mit dem Kunden auf ein anderes Unternehmen
zu übertragen. Der Kunde ist in diesem Fall zur fristlosen
Kündigung des betreffenden Vertragsverhältnisses berechtigt.
Das Kündigungsrecht erlischt einen Monat nach Erhalt der
Mitteilung über die Vertragsübertragung.
10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen
ganz oder teilweise nichtig, unwirksam und/oder undurchführbar
sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt.
10.4 Das Vertragsverhältnis unterliegt den Bestimmungen
des deutschen Rechts.
10.5 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang
mit dem Vertragsverhältnis ist nach Wahl der klagenden
Partei Langenfeld (Rhld.), wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person
des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches
Sondervermögen ist, oder wenn er keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland hat.
11. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Langenfeld (Rheinland).
Langenfeld,
10.2010
Medienteam Verlag GmbH & Co. KG
Hitdorfer Straße 35
D-40764 Langenfeld (Rheinland)